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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §129;Rechtssatz
Die Vergabekontrollbehörde hat - auch auf Grund eines entsprechenden Vorbringens des Auftraggebers, der den Antragsteller selbst nicht ausgeschieden hat - Anträge von Bietern (nur) dann als unzulässig zurückzuweisen, wenn sich aus der der Behörde vorliegenden Aktenlage des Vergabeverfahrens ergibt, dass der Bieter auszuscheiden gewesen wäre (Hinweis E vom 18. März 2009, 2007/04/0095).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009040207.X03Im RIS seit
05.08.2010Zuletzt aktualisiert am
12.12.2016