RS Vwgh 2010/7/1 2009/04/0207

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Veröffentlicht am 01.07.2010
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97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §129;
BVergG 2006 §19 Abs1;
BVergG 2006 §320 Abs1;

Rechtssatz

Die Vergabekontrollbehörde hat - auch auf Grund eines entsprechenden Vorbringens des Auftraggebers, der den Antragsteller selbst nicht ausgeschieden hat - Anträge von Bietern (nur) dann als unzulässig zurückzuweisen, wenn sich aus der der Behörde vorliegenden Aktenlage des Vergabeverfahrens ergibt, dass der Bieter auszuscheiden gewesen wäre (Hinweis E vom 18. März 2009, 2007/04/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009040207.X03

Im RIS seit

05.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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