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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitee;Beachte
Besprechung in: ZVB 10/2012, S. 378-382;Rechtssatz
Wurde im vorliegenden Nachprüfungsverfahren ausschließlich die eine an eine bestimmte Unternehmerin (Mitbeteiligte) ergangene Aufforderung zur Angebotsabgabe angefochten und nur deren Nichtigerklärung beantragt, war das Bundesvergabeamt nur berechtigt, über diesen Antrag zu entscheiden. Eine Nichtigerklärung an andere Unternehmen ergangener Entscheidungen kam daher in diesem Verfahren nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009040129.X01Im RIS seit
06.09.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015