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23/01 KonkursordnungNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2005/I/103;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/09/0309 2008/09/0308Rechtssatz
Der Masseverwalter hat bei Fortführung eines zur Konkursmasse gehörenden Betriebes grundsätzlich die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die illegale Beschäftigung von Ausländern zu tragen (vgl. E 20. November 2008, 2007/09/0288).Der Masseverwalter hat bei Fortführung eines zur Konkursmasse gehörenden Betriebes grundsätzlich die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die illegale Beschäftigung von Ausländern zu tragen vergleiche E 20. November 2008, 2007/09/0288).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008090307.X01Im RIS seit
30.07.2010Zuletzt aktualisiert am
16.11.2010