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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §32;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/04/0112 E 11. Oktober 2007 RS 3Stammrechtssatz
Aus dem Zweck des § 321 Abs. 2 Z. 1 BVergG 2006 (vgl. auch RV, 1171 BlgNR XXII GP, 138) ergibt sich eindeutig, dass der Nachprüfungsantrag trotz Verwendung der Wortfolge "binnen ... einzubringen" nicht innerhalb dieser dreitätigen Frist, sondern spätestens drei Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingebracht werden muss, sodass während der dreitägigen Frist des § 321 Abs. 2 Z. 1 BVergG 2006 eine Antragseinbringung nicht mehr zulässig ist. Da es sich bei der Frist für die Einbringung des Antrages auf Nichtigerklärung von Ausschreibungsbestimmungen um eine verfahrensrechtliche Frist handelt, ist für die Berechnung der dreitägigen Frist des § 321 Abs. 2 Z. 1 BVergG 2006 nicht § 56 Abs. 2 bis Abs. 7 legcit sondern § 32 und § 33 AVG maßgeblich.Aus dem Zweck des Paragraph 321, Absatz 2, Ziffer eins, BVergG 2006 vergleiche auch RV, 1171 BlgNR römisch 22 GP, 138) ergibt sich eindeutig, dass der Nachprüfungsantrag trotz Verwendung der Wortfolge "binnen ... einzubringen" nicht innerhalb dieser dreitätigen Frist, sondern spätestens drei Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingebracht werden muss, sodass während der dreitägigen Frist des Paragraph 321, Absatz 2, Ziffer eins, BVergG 2006 eine Antragseinbringung nicht mehr zulässig ist. Da es sich bei der Frist für die Einbringung des Antrages auf Nichtigerklärung von Ausschreibungsbestimmungen um eine verfahrensrechtliche Frist handelt, ist für die Berechnung der dreitägigen Frist des Paragraph 321, Absatz 2, Ziffer eins, BVergG 2006 nicht Paragraph 56, Absatz 2 bis Absatz 7, legcit sondern Paragraph 32 und Paragraph 33, AVG maßgeblich.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007040148.X01Im RIS seit
30.07.2010Zuletzt aktualisiert am
26.08.2010