RS Vwgh 2010/7/2 2009/09/0008

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Veröffentlicht am 02.07.2010
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Index

E2A Assoziierung Türkei
E2A E02401013
E2A E11401020
E2D Assoziierung Türkei
E2D E02401013
E2D E05204000
E2D E11401020
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

21964A1229(01) AssAbk Türkei Art. 37;
ARB1/80 Art6 Abs1;
AuslBG §4c Abs1;
NAG 2005 §64 Abs1;
  1. AuslBG § 4c heute
  2. AuslBG § 4c gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2013
  3. AuslBG § 4c gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/1997

Rechtssatz

Ein aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 37 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation abgeleiteter Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels hätte bereits im Verfahren betreffend die Erteilung bzw. Verlängerung des Aufenthaltstitels geltend gemacht werden müssen und nicht erst im Verfahren betreffend Versagung einer Beschäftigungsbewilligung.Ein aus dem Diskriminierungsverbot des Artikel 37, des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation abgeleiteter Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels hätte bereits im Verfahren betreffend die Erteilung bzw. Verlängerung des Aufenthaltstitels geltend gemacht werden müssen und nicht erst im Verfahren betreffend Versagung einer Beschäftigungsbewilligung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009090008.X02

Im RIS seit

15.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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