RS Vwgh 2010/7/2 2007/09/0223

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Veröffentlicht am 02.07.2010
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Index

L24007 Gemeindebedienstete Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979;
GdBG Tir 1970 idF 2/2002;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Bestimmungen des Tiroler Gemeindebeamtengesetzes idF LGBl. Nr. 2/2002 sind den Vorschriften des BDG 1979 nachgebildet und stimmen mit diesem - abgesehen von organisatorischen Abweichungen betreffend die Einrichtung der Disziplinarbehörden - weitgehend überein, sodass die Rechtsprechung zu den bundesrechtlichen Normen auch für die Auslegung der landesrechtlichen Bestimmungen herangezogen werden können (Hinweis E 24. März 2004, 2001/09/0005).Die Bestimmungen des Tiroler Gemeindebeamtengesetzes in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 2002, sind den Vorschriften des BDG 1979 nachgebildet und stimmen mit diesem - abgesehen von organisatorischen Abweichungen betreffend die Einrichtung der Disziplinarbehörden - weitgehend überein, sodass die Rechtsprechung zu den bundesrechtlichen Normen auch für die Auslegung der landesrechtlichen Bestimmungen herangezogen werden können (Hinweis E 24. März 2004, 2001/09/0005).

Schlagworte

Auslegung Diverses VwRallg3/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007090223.X01

Im RIS seit

06.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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