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L24007 Gemeindebedienstete TirolNorm
BDG 1979;Rechtssatz
Die Bestimmungen des Tiroler Gemeindebeamtengesetzes idF LGBl. Nr. 2/2002 sind den Vorschriften des BDG 1979 nachgebildet und stimmen mit diesem - abgesehen von organisatorischen Abweichungen betreffend die Einrichtung der Disziplinarbehörden - weitgehend überein, sodass die Rechtsprechung zu den bundesrechtlichen Normen auch für die Auslegung der landesrechtlichen Bestimmungen herangezogen werden können (Hinweis E 24. März 2004, 2001/09/0005).Die Bestimmungen des Tiroler Gemeindebeamtengesetzes in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 2002, sind den Vorschriften des BDG 1979 nachgebildet und stimmen mit diesem - abgesehen von organisatorischen Abweichungen betreffend die Einrichtung der Disziplinarbehörden - weitgehend überein, sodass die Rechtsprechung zu den bundesrechtlichen Normen auch für die Auslegung der landesrechtlichen Bestimmungen herangezogen werden können (Hinweis E 24. März 2004, 2001/09/0005).
Schlagworte
Auslegung Diverses VwRallg3/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007090223.X01Im RIS seit
06.09.2010Zuletzt aktualisiert am
16.11.2010