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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Eine Vorfragenbeurteilung ist der Rechtskraft nicht fähig; sie steht vielmehr der instanzenmäßigen Austragung der Hauptfrage nicht im Weg und entfaltet - abgesehen von der Bindung der Unterinstanz an die die Aufhebung tragenden Teile der Begründung - keine Bindungswirkung.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007090194.X01Im RIS seit
30.07.2010Zuletzt aktualisiert am
18.07.2012