RS Vwgh 2010/7/2 2007/09/0194

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Veröffentlicht am 02.07.2010
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Vorfragenbeurteilung ist der Rechtskraft nicht fähig; sie steht vielmehr der instanzenmäßigen Austragung der Hauptfrage nicht im Weg und entfaltet - abgesehen von der Bindung der Unterinstanz an die die Aufhebung tragenden Teile der Begründung - keine Bindungswirkung.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007090194.X01

Im RIS seit

30.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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