RS Vwgh 2010/7/6 2009/05/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.2010
beobachten
merken

Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §8;
BauO NÖ 1996 §48;
BauO NÖ 1996 §6 Abs2 Z2;
BauRallg;

Rechtssatz

Der Prüfung der Beeinträchtigungen durch Immissionen, z.B. durch Kfz-Bewegungen, ist das zur Bewilligung anstehende Projekt und die im Prüfungszeitraum gegebene Sachlage, also die bestehende Bebauung des Nachbargrundstückes, zugrunde zu legen. Auf zukünftig bewilligungsfähige Gebäude auf dem Nachbargrundstück ist bei dieser Beurteilung hingegen kein Bedacht zu nehmen.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009050016.X05

Im RIS seit

15.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten