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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Prüfung der Beeinträchtigungen durch Immissionen, z.B. durch Kfz-Bewegungen, ist das zur Bewilligung anstehende Projekt und die im Prüfungszeitraum gegebene Sachlage, also die bestehende Bebauung des Nachbargrundstückes, zugrunde zu legen. Auf zukünftig bewilligungsfähige Gebäude auf dem Nachbargrundstück ist bei dieser Beurteilung hingegen kein Bedacht zu nehmen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009050016.X05Im RIS seit
15.08.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015