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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §53 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/05/0117 E 6. Juli 2010Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/05/0101 E 24. Juni 2009 RS 4Stammrechtssatz
Aus dem bloßen Umstand, dass der Sachverständige auf Grund seines Arbeitsplatzes bei der E-Control GmbH der belangten Behörde (und zuvor der Erstbehörde, wie im Bescheid festgehalten: mit Blick auf § 7 Abs. 2 Energie-RegulierungsbehördenG 2002) zur Verfügung stand, kann eine Parteilichkeit des Sachverständigen nicht abgeleitet werden (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 29. September 2008, Zl. 2006/03/0078).Aus dem bloßen Umstand, dass der Sachverständige auf Grund seines Arbeitsplatzes bei der E-Control GmbH der belangten Behörde (und zuvor der Erstbehörde, wie im Bescheid festgehalten: mit Blick auf Paragraph 7, Absatz 2, Energie-RegulierungsbehördenG 2002) zur Verfügung stand, kann eine Parteilichkeit des Sachverständigen nicht abgeleitet werden (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 29. September 2008, Zl. 2006/03/0078).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008050115.X13Im RIS seit
15.08.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015