RS Vwgh 2010/7/6 2008/05/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.2010
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §8;
UVPG 2000 §19 Abs1 Z1;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/05/0117 E 6. Juli 2010

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/06/0026 E 25. November 2008 RS 4 (hier nur zweiter Satz)

Stammrechtssatz

Die beschwerdeführende Bürgerinitiative hat Parteistellung nach Maßgabe des § 19 UVP-G 2000 mit der Berechtigung, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften als subjektives Recht im Verfahren wahrzunehmen (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2001, Zl. 2000/07/0229).Die beschwerdeführende Bürgerinitiative hat Parteistellung nach Maßgabe des Paragraph 19, UVP-G 2000 mit der Berechtigung, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften als subjektives Recht im Verfahren wahrzunehmen vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2001, Zl. 2000/07/0229).

Die Parteistellung der UVP-Nachbarn besteht ebenso wie die Parteistellung der Bürgerinitiative unabhängig von den jeweiligen materienrechtlichen Bestimmungen, ist aber auf die konkrete Betroffenheit in subjektiven Rechten durch den konkreten Verfahrensgegenstand im jeweiligen Genehmigungsverfahren beschränkt (vgl. hiezu Altenburger/Wojnar, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Rz 428).Die Parteistellung der UVP-Nachbarn besteht ebenso wie die Parteistellung der Bürgerinitiative unabhängig von den jeweiligen materienrechtlichen Bestimmungen, ist aber auf die konkrete Betroffenheit in subjektiven Rechten durch den konkreten Verfahrensgegenstand im jeweiligen Genehmigungsverfahren beschränkt vergleiche hiezu Altenburger/Wojnar, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Rz 428).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5 Energiewirtschaft Verstaatlichung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008050115.X05

Im RIS seit

15.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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