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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31997R0338 Tier- und PflanzenartenschutzV Art16 Abs1 lita;Rechtssatz
Den Tatbestand des "Einführens" nach § 9 Abs 1 Z 1 ArtHG 1998 verwirklicht nicht nur derjenige, der ein Exemplar einer dem Geltungsbereich des Art 3 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegenden Art persönlich in das Inland verbringt, sondern auch derjenige, der den Auftrag dazu erteilt, zB durch Bestellung im Internet.Den Tatbestand des "Einführens" nach Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins, ArtHG 1998 verwirklicht nicht nur derjenige, der ein Exemplar einer dem Geltungsbereich des Artikel 3, der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegenden Art persönlich in das Inland verbringt, sondern auch derjenige, der den Auftrag dazu erteilt, zB durch Bestellung im Internet.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008070215.X01Im RIS seit
15.08.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015