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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die bf Partei gemäß § 138 Abs.1 lit. a WRG 1959 auf Antrag der Mitbeteiligten verpflichtet, näher bestimmte Instandsetzungsmaßnahmen entlang des zur Wasserkraftanlage an der M. dazugehörigen Oberwasserkanals durchzuführen. Mit dem Argument, dass die Umsetzung des konkreten Instandsetzungsaufwandes mit - nicht näher konkretisierten - "erheblichen Sanierungskosten" verbunden wäre, gelingt es der bf Partei aber nicht, einen solchen unverhältnismäßigen Nachteilteil nachzuweisen, unterlässt sie es doch, die Auswirkungen solcher Kosten auf ihre finanziellen Verhältnisse näher darzustellen (Hinweis B 23. Februar 2009, AW 2008/07/0049). Auch das Argument, dass nach einer Behebung des angefochtenen Bescheides von niemanden Kostenersatz beansprucht werden könnte, überzeugt nicht, kann doch keinesfalls gesichert davon ausgegangen werden, dass für diesen Fall niemand zur Instandsetzung des Oberwasserkanals verpflichtet wäre (Hinweis B 23. Februar 2009, AW 2008/07/0049).Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die bf Partei gemäß Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 auf Antrag der Mitbeteiligten verpflichtet, näher bestimmte Instandsetzungsmaßnahmen entlang des zur Wasserkraftanlage an der M. dazugehörigen Oberwasserkanals durchzuführen. Mit dem Argument, dass die Umsetzung des konkreten Instandsetzungsaufwandes mit - nicht näher konkretisierten - "erheblichen Sanierungskosten" verbunden wäre, gelingt es der bf Partei aber nicht, einen solchen unverhältnismäßigen Nachteilteil nachzuweisen, unterlässt sie es doch, die Auswirkungen solcher Kosten auf ihre finanziellen Verhältnisse näher darzustellen (Hinweis B 23. Februar 2009, AW 2008/07/0049). Auch das Argument, dass nach einer Behebung des angefochtenen Bescheides von niemanden Kostenersatz beansprucht werden könnte, überzeugt nicht, kann doch keinesfalls gesichert davon ausgegangen werden, dass für diesen Fall niemand zur Instandsetzung des Oberwasserkanals verpflichtet wäre (Hinweis B 23. Februar 2009, AW 2008/07/0049).
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:AW2010070019.A01Im RIS seit
01.09.2010Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010