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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs6;Rechtssatz
Eine Wohnung erfährt in der Regel durch eine behindertengerechte Ausgestaltung keine Wertsteigerung. Muss realistischerweise davon ausgegangen werden, dass behinderungsbedingte Aufwendungen für die Wohnung bei einer unterstellten Verwertung dieser Wohnung nicht abgegolten werden, dann kann von der Schaffung eines Gegenwertes nicht ausgegangen werden (vgl. das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 13. März 2003, VfSlg 16.839).Eine Wohnung erfährt in der Regel durch eine behindertengerechte Ausgestaltung keine Wertsteigerung. Muss realistischerweise davon ausgegangen werden, dass behinderungsbedingte Aufwendungen für die Wohnung bei einer unterstellten Verwertung dieser Wohnung nicht abgegolten werden, dann kann von der Schaffung eines Gegenwertes nicht ausgegangen werden vergleiche das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 13. März 2003, VfSlg 16.839).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010150003.X04Im RIS seit
26.08.2010Zuletzt aktualisiert am
29.12.2010