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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
GebG 1957 §33 TP17 Abs1 Z8;Rechtssatz
Umsatzsteuerlich besteht bei Glückverträgen die relevante Leistungen in der Einräumung einer Gewinnchance (vgl. Ruppe, UStG3, § 6 Tz 284).Umsatzsteuerlich besteht bei Glückverträgen die relevante Leistungen in der Einräumung einer Gewinnchance vergleiche Ruppe, UStG3, Paragraph 6, Tz 284).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008150272.X04Im RIS seit
02.09.2010Zuletzt aktualisiert am
05.03.2018