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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/14/0007 E 20. April 1993 VwSlg 6766 F/1993 RS 1 (hier nur der erste und zweite Satz)Stammrechtssatz
Die Zurechnung von Wirtschaftsgütern ist eine Rechtsfrage. Gegenstand der rechtlichen Beurteilung ist aber der Sachverhalt, den die Abgabenbehörde aufgrund ihrer Beweiswürdigung als erwiesen annimmt. Im Hinblick auf ihre Feststellung, daß die Mutter eines Abgabepflichtigen ihre Geschäftsanteile an einer GmbH (an der auch der abgabenpflichtige Sohn beteiligt ist) lediglich als "Strohmann" treuhändig für ihren Sohn hält, hat die Abgabenbehörde diesen Anteil dem Abgabepflichtigen als Treugeber zu Recht zugerechnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150248.X01Im RIS seit
26.08.2010Zuletzt aktualisiert am
29.12.2010