RS Vwgh 2010/7/29 2007/15/0229

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Veröffentlicht am 29.07.2010
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Auch Schätzungsergebnisse unterliegen der Begründungspflicht. Die Begründung hat die Gründe für die Schätzungsbefugnis, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen (vgl. Ritz, BAO3, § 184 Tz 21).Auch Schätzungsergebnisse unterliegen der Begründungspflicht. Die Begründung hat die Gründe für die Schätzungsbefugnis, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen vergleiche Ritz, BAO3, Paragraph 184, Tz 21).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007150229.X01

Im RIS seit

26.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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