Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;Rechtssatz
Ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor, wenn es einen Teil der Wohnung oder eines Einfamilienhauses darstellt und über einen gemeinsamen Eingang mit den Wohnräumlichkeiten verfügt (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 2004, 2001/14/0004).Ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor, wenn es einen Teil der Wohnung oder eines Einfamilienhauses darstellt und über einen gemeinsamen Eingang mit den Wohnräumlichkeiten verfügt vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 2004, 2001/14/0004).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006150006.X04Im RIS seit
27.08.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015