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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zum "vermuteten Konsens" (siehe dazu die bei Hauer, Steiermärkisches Baurecht, 2. Auflage, in E 37 - 42 zu § 70a Stmk BauO 1968 angeführte hg. Judikatur) ist im Anwendungsbereich des § 40 Abs. 1 und 2 Stmk BauG 1995 praktisch überholt (in diesem Sinn auch Hauer/Trippl, Steiermärkisches Baurecht, 4. Auflage, Anm. 1 zu § 40 Stmk BauG 1995). § 40 Abs. 2 Stmk BauG 1995 kommt vielmehr auch dann zur Anwendung, wenn bei gegebener Vollständigkeit der Akten oder sonstwie feststeht, dass der im Einzelfall erforderliche Konsens niemals erteilt wurde. Diese Bestimmung kommt auch bei konsensbedürftigen Nutzungsänderungen zur Anwendung (Hinweis E vom 25. September 2007, 2006/06/0011), die Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 leg. cit. sind auch in einem Bauauftragsverfahren gemäß § 41 Abs. 3 Stmk BauG 1995 von der Baubehörde erster Instanz, allenfalls auch von der Berufungsbehörde, als Vorfrage zu prüfen (Hinweis E vom 9. September 2008, 2007/06/0003, mwN).Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zum "vermuteten Konsens" (siehe dazu die bei Hauer, Steiermärkisches Baurecht, 2. Auflage, in E 37 - 42 zu Paragraph 70 a, Stmk BauO 1968 angeführte hg. Judikatur) ist im Anwendungsbereich des Paragraph 40, Absatz eins und 2 Stmk BauG 1995 praktisch überholt (in diesem Sinn auch Hauer/Trippl, Steiermärkisches Baurecht, 4. Auflage, Anmerkung 1 zu Paragraph 40, Stmk BauG 1995). Paragraph 40, Absatz 2, Stmk BauG 1995 kommt vielmehr auch dann zur Anwendung, wenn bei gegebener Vollständigkeit der Akten oder sonstwie feststeht, dass der im Einzelfall erforderliche Konsens niemals erteilt wurde. Diese Bestimmung kommt auch bei konsensbedürftigen Nutzungsänderungen zur Anwendung (Hinweis E vom 25. September 2007, 2006/06/0011), die Voraussetzungen des Paragraph 40, Absatz 2, leg. cit. sind auch in einem Bauauftragsverfahren gemäß Paragraph 41, Absatz 3, Stmk BauG 1995 von der Baubehörde erster Instanz, allenfalls auch von der Berufungsbehörde, als Vorfrage zu prüfen (Hinweis E vom 9. September 2008, 2007/06/0003, mwN).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Besondere Rechtsgebiete Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010060109.X01Im RIS seit
30.09.2010Zuletzt aktualisiert am
29.10.2010