Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/06/0140 E 8. Mai 2003 RS 7Stammrechtssatz
Bei der Frage, ob der Nachbar im Bauverfahren Verletzungen von Abstandsbestimmungen im Sinne des § 13 Abs. 12 Stmk. BauG hätte geltend machen sollen, handelt es sich um einen inhaltlichen (also materiellen) Aspekt der Angelegenheit. Die Baubehörden waren in dieser Hinsicht nicht verpflichtet, dem Beschwerdeführer eine entsprechende Rechtsbelehrung zu erteilen.Bei der Frage, ob der Nachbar im Bauverfahren Verletzungen von Abstandsbestimmungen im Sinne des Paragraph 13, Absatz 12, Stmk. BauG hätte geltend machen sollen, handelt es sich um einen inhaltlichen (also materiellen) Aspekt der Angelegenheit. Die Baubehörden waren in dieser Hinsicht nicht verpflichtet, dem Beschwerdeführer eine entsprechende Rechtsbelehrung zu erteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009060221.X01Im RIS seit
30.09.2010Zuletzt aktualisiert am
29.10.2010