RS Vwgh 2010/8/17 2009/06/0053

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Veröffentlicht am 17.08.2010
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Grundsatz der entschiedenen Sache gemäß § 68 Abs. 1 AVG muss auch bei von Amts wegen erlassenen Bescheiden beachtet werden.Der Grundsatz der entschiedenen Sache gemäß Paragraph 68, Absatz eins, AVG muss auch bei von Amts wegen erlassenen Bescheiden beachtet werden.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009060053.X01

Im RIS seit

30.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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