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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Die Frage der Präklusion von Einwendungen und der Parteistellung bezieht sich nur auf ein bestimmtes konkretes Verfahren (was auch umgekehrt bei einem neuen verfahrenseinleitenden Antrag die neuerliche Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen begründet, vgl. dazu Hengstschläger/Leeb, AVG II, S 417, E 48).Die Frage der Präklusion von Einwendungen und der Parteistellung bezieht sich nur auf ein bestimmtes konkretes Verfahren (was auch umgekehrt bei einem neuen verfahrenseinleitenden Antrag die neuerliche Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen begründet, vergleiche dazu Hengstschläger/Leeb, AVG römisch zwei, S 417, E 48).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009060052.X06Im RIS seit
30.09.2010Zuletzt aktualisiert am
15.02.2013