RS Vwgh 2010/8/17 2009/06/0052

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Veröffentlicht am 17.08.2010
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §8;
BauG Stmk 1995 §27 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Frage der Präklusion von Einwendungen und der Parteistellung bezieht sich nur auf ein bestimmtes konkretes Verfahren (was auch umgekehrt bei einem neuen verfahrenseinleitenden Antrag die neuerliche Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen begründet, vgl. dazu Hengstschläger/Leeb, AVG II, S 417, E 48).Die Frage der Präklusion von Einwendungen und der Parteistellung bezieht sich nur auf ein bestimmtes konkretes Verfahren (was auch umgekehrt bei einem neuen verfahrenseinleitenden Antrag die neuerliche Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen begründet, vergleiche dazu Hengstschläger/Leeb, AVG römisch zwei, S 417, E 48).

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009060052.X06

Im RIS seit

30.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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