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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Es werden keine Nachbarrechte dadurch begründet, dass sich die gegenständliche Baulichkeit in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet befindet und auf Grund dessen gegebenenfalls bestimmte Vorschriften über den Landschafts- oder Naturschutz einzuhalten sind.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009060052.X02Im RIS seit
30.09.2010Zuletzt aktualisiert am
15.02.2013