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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §207;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/12/0104Rechtssatz
Die Judikatur des VwGH zu den im GehG 1956 sowie im BDG 1979 vorgesehenen Fällen von Zustimmungserfordernissen, wonach die mangelnde Zustimmung der dafür zuständigen Behörde einer Zulässigkeit der Säumnisbeschwerde nicht entgegenstehe (Hinweis E vom 15. Jänner 1976, 897/75 = Slg. 8.959/A, sowie E vom 9. Jänner 1981, 2882/80 = Slg. 10.334/A), ist für Fälle des Art. 67 Abs. 1 B-VG schon deshalb nicht heranzuziehen, weil sich solche einfachgesetzlich vorgesehenen Zustimmungserfordernisse von der verfassungsgesetzlich vorgesehenen Bindung des Bundespräsidenten an einen Vorschlag schon dadurch unterscheiden, dass bloß einfachgesetzlich verankerte Zustimmungserfordernisse - verfassungskonform gedeutet - einem im Verfassungsrang vorgesehenen Rechtsschutzsystem keinen Abbruch tun.Die Judikatur des VwGH zu den im GehG 1956 sowie im BDG 1979 vorgesehenen Fällen von Zustimmungserfordernissen, wonach die mangelnde Zustimmung der dafür zuständigen Behörde einer Zulässigkeit der Säumnisbeschwerde nicht entgegenstehe (Hinweis E vom 15. Jänner 1976, 897/75 = Slg. 8.959/A, sowie E vom 9. Jänner 1981, 2882/80 = Slg. 10.334/A), ist für Fälle des Artikel 67, Absatz eins, B-VG schon deshalb nicht heranzuziehen, weil sich solche einfachgesetzlich vorgesehenen Zustimmungserfordernisse von der verfassungsgesetzlich vorgesehenen Bindung des Bundespräsidenten an einen Vorschlag schon dadurch unterscheiden, dass bloß einfachgesetzlich verankerte Zustimmungserfordernisse - verfassungskonform gedeutet - einem im Verfassungsrang vorgesehenen Rechtsschutzsystem keinen Abbruch tun.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010120101.X03Im RIS seit
27.10.2010Zuletzt aktualisiert am
29.10.2010