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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38;Rechtssatz
Ein rechtswirksames Aufenthaltsverbot steht (auch) der Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" nach § 44 Abs 4 NAG 2005 entgegen. Von der Niederlassungsbehörde ist aber nur die Existenz eines solchen Aufenthaltsverbotes zu überprüfen (Hinweis E 27. Mai 2010, 2007/21/0254). Eine "Vorfragenbeurteilung" iSd § 38 AVG dahingehend, ob ein Aufenthaltsverbot zu erlassen wäre, kommt dagegen nicht in Betracht. (Hier: Die belBeh setzte das Verfahren über den Antrag auf Erteilung der "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" gemäß § 38 AVG aus, weil über die vom Fremden gegen das über ihn verhängte Aufenthaltsverbot erhobene Berufung noch nicht entschieden war.)Ein rechtswirksames Aufenthaltsverbot steht (auch) der Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" nach Paragraph 44, Absatz 4, NAG 2005 entgegen. Von der Niederlassungsbehörde ist aber nur die Existenz eines solchen Aufenthaltsverbotes zu überprüfen (Hinweis E 27. Mai 2010, 2007/21/0254). Eine "Vorfragenbeurteilung" iSd Paragraph 38, AVG dahingehend, ob ein Aufenthaltsverbot zu erlassen wäre, kommt dagegen nicht in Betracht. (Hier: Die belBeh setzte das Verfahren über den Antrag auf Erteilung der "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" gemäß Paragraph 38, AVG aus, weil über die vom Fremden gegen das über ihn verhängte Aufenthaltsverbot erhobene Berufung noch nicht entschieden war.)
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010210130.X01Im RIS seit
27.09.2010Zuletzt aktualisiert am
29.12.2010