RS Vwgh 2010/8/26 2009/21/0171

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Veröffentlicht am 26.08.2010
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §46;
NAG 2005 §47 Abs3 Z3 lita;
NAG 2005 §47 Abs3;
NAGDV 2005 §9 Z5 litd;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Für den Nachweis zu Art, Umfang und Zeitraum des vom Zusammenführenden bereits geleisteten Unterhalts können alle auch sonst im Verwaltungsverfahren in Betracht kommenden Beweismittel verwertet werden. (Hier: Die belBeh wies den Antrag des Fremden auf Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" ua deswegen ab, weil ein Nachweis entsprechend § 9 Z 5 lit d NAGDV 2005 nicht vorgelegt worden sei.)Für den Nachweis zu Art, Umfang und Zeitraum des vom Zusammenführenden bereits geleisteten Unterhalts können alle auch sonst im Verwaltungsverfahren in Betracht kommenden Beweismittel verwertet werden. (Hier: Die belBeh wies den Antrag des Fremden auf Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" ua deswegen ab, weil ein Nachweis entsprechend Paragraph 9, Ziffer 5, Litera d, NAGDV 2005 nicht vorgelegt worden sei.)

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit Besondere Rechtsgebiete Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009210171.X01

Im RIS seit

28.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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