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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §46;Rechtssatz
Für den Nachweis zu Art, Umfang und Zeitraum des vom Zusammenführenden bereits geleisteten Unterhalts können alle auch sonst im Verwaltungsverfahren in Betracht kommenden Beweismittel verwertet werden. (Hier: Die belBeh wies den Antrag des Fremden auf Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" ua deswegen ab, weil ein Nachweis entsprechend § 9 Z 5 lit d NAGDV 2005 nicht vorgelegt worden sei.)Für den Nachweis zu Art, Umfang und Zeitraum des vom Zusammenführenden bereits geleisteten Unterhalts können alle auch sonst im Verwaltungsverfahren in Betracht kommenden Beweismittel verwertet werden. (Hier: Die belBeh wies den Antrag des Fremden auf Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" ua deswegen ab, weil ein Nachweis entsprechend Paragraph 9, Ziffer 5, Litera d, NAGDV 2005 nicht vorgelegt worden sei.)
Schlagworte
Grundsatz der Unbeschränktheit Besondere Rechtsgebiete BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009210171.X01Im RIS seit
28.09.2010Zuletzt aktualisiert am
29.12.2010