RS Vwgh 2010/9/6 AW 2010/21/0203

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Veröffentlicht am 06.09.2010
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §10 Abs4;
AVG §68 Abs1;
FrPolG 2005 §76 Abs2a Z1;
MRK Art3;
VwGG §30 Abs2;
VwRallg;
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. VwGG § 30 heute
  2. VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013
  4. VwGG § 30 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 30 gültig von 01.08.2004 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  6. VwGG § 30 gültig von 05.01.1985 bis 31.07.2004

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Schubhaft - Das wesentliche Beschwerdeargument bezieht sich nur darauf, dass die Abschiebung des Bf nach Griechenland aus näher dargestellten Gründen eine Verletzung von Art. 3 MRK darstellen würde und daher unzulässig sei. Dem ist zu entgegnen, dass die asylrechtliche Ausweisung, die mit einer Zurückweisung des Antrags auf internationalen Schutz verbunden ist, gemäß § 10 Abs. 4 AsylG 2005 stets auch als Feststellung der Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in den betreffenden Staat gilt, somit von den Asylbehörden über diese Frage bereits rechtskräftig abgesprochen wurde. Die Schubhaftbehörde ist aber an eine rechtskräftige bzw. durchsetzbare aufenthaltsbeendende Maßnahme gebunden (vgl. E 20. Dezember 2007, 2004/21/0319). Das gilt auch für eine (damit verbundene) Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung in den betreffenden Staat; jedenfalls soweit diesbezüglich eine seither eingetretene Lageänderung nicht evident ist und für die Schubhaftbehörde offenkundig sein muss, was hier nicht der Fall ist.Nichtstattgebung - Schubhaft - Das wesentliche Beschwerdeargument bezieht sich nur darauf, dass die Abschiebung des Bf nach Griechenland aus näher dargestellten Gründen eine Verletzung von Artikel 3, MRK darstellen würde und daher unzulässig sei. Dem ist zu entgegnen, dass die asylrechtliche Ausweisung, die mit einer Zurückweisung des Antrags auf internationalen Schutz verbunden ist, gemäß Paragraph 10, Absatz 4, AsylG 2005 stets auch als Feststellung der Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in den betreffenden Staat gilt, somit von den Asylbehörden über diese Frage bereits rechtskräftig abgesprochen wurde. Die Schubhaftbehörde ist aber an eine rechtskräftige bzw. durchsetzbare aufenthaltsbeendende Maßnahme gebunden vergleiche E 20. Dezember 2007, 2004/21/0319). Das gilt auch für eine (damit verbundene) Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung in den betreffenden Staat; jedenfalls soweit diesbezüglich eine seither eingetretene Lageänderung nicht evident ist und für die Schubhaftbehörde offenkundig sein muss, was hier nicht der Fall ist.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:AW2010210203.A01

Im RIS seit

30.12.2010

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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