RS Vwgh 2010/9/8 2010/16/0134

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Veröffentlicht am 08.09.2010
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21/01 Handelsrecht

Rechtssatz

Eine Vermögensübertragung gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (siehe hinsichtlich der insoweit vergleichbaren Rechtslage des § 142 HGB den in ständiger Rechtsprechung ergangenen hg. Beschluss vom 8. Februar 2007, Zl. 2006/15/0379, mwN).Eine Vermögensübertragung gemäß Paragraph 142, UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (siehe hinsichtlich der insoweit vergleichbaren Rechtslage des Paragraph 142, HGB den in ständiger Rechtsprechung ergangenen hg. Beschluss vom 8. Februar 2007, Zl. 2006/15/0379, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2010160134.X01

Im RIS seit

09.02.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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