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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/18/0353 B 15. Dezember 2009 RS 1Stammrechtssatz
Überlässt ein Rechtsanwalt nach Unterfertigung eines Schriftsatzes dessen Postaufgabe einer verlässlichen Kanzleikraft und unterläuft dieser hiebei ein Versehen, so liegt dem Rechtsanwalt grundsätzlich keine Verletzung der Sorgfaltspflicht zur Last (Hinweis B 19. März 2001, 2001/20/0052), es sei denn, er hätte gegen seine Überwachungspflicht verstoßen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010080149.X02Im RIS seit
11.02.2011Zuletzt aktualisiert am
15.02.2011