RS Vwgh 2010/9/8 2008/16/0120

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Veröffentlicht am 08.09.2010
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32/06 Verkehrsteuern

Rechtssatz

Nach dem hg. Erkenntnis vom 3. Oktober 1996, Zl. 93/16/0127, stellt unter anderem eine vom Mieter an den Veräußerer geleistete Mietzinsvorauszahlung eine "vorbehaltene Nutzung" dar, wenn sie dem Veräußerer verbleibt (siehe dazu insbesondere die im zitierten hg. Erkenntnis angeführte Literatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008160120.X02

Im RIS seit

18.10.2010

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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