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32/06 VerkehrsteuernRechtssatz
Nach dem hg. Erkenntnis vom 3. Oktober 1996, Zl. 93/16/0127, stellt unter anderem eine vom Mieter an den Veräußerer geleistete Mietzinsvorauszahlung eine "vorbehaltene Nutzung" dar, wenn sie dem Veräußerer verbleibt (siehe dazu insbesondere die im zitierten hg. Erkenntnis angeführte Literatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008160120.X02Im RIS seit
18.10.2010Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011