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32/06 VerkehrsteuernHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/16/0014 E 8. September 2010 RS 3Stammrechtssatz
Ein gewichtiger Aspekt gegen die Annahme der Bauherreneigenschaft eines Grundstückserwerbers ist der Umstand, dass nicht er, sondern der Veräußerer gegenüber der Baubehörde als Bauwerber auftritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008160029.X03Im RIS seit
18.10.2010Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011