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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/16/0014 E 8. September 2010 RS 2Stammrechtssatz
Insbesondere dann, wenn ein Erwerber an ein vom Verkäufer (oder von einem mit diesem zusammenarbeitenden Dritten) vorgegebenes Objekt gebunden ist, ist ein Kauf mit Gebäude (oder Wohnung) anzunehmen, auch wenn über die Herstellung des Gebäudes (bzw. der Wohnung) ein gesonderter Vertrag geschlossen wird (siehe dazu die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 3. Teil GrEStG 1987 unter Rz 88a zu § 5 ErgM 53 M letzter Absatz referierte zahlreiche hg. Judikatur).Insbesondere dann, wenn ein Erwerber an ein vom Verkäufer (oder von einem mit diesem zusammenarbeitenden Dritten) vorgegebenes Objekt gebunden ist, ist ein Kauf mit Gebäude (oder Wohnung) anzunehmen, auch wenn über die Herstellung des Gebäudes (bzw. der Wohnung) ein gesonderter Vertrag geschlossen wird (siehe dazu die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band römisch zwei, 3. Teil GrEStG 1987 unter Rz 88a zu Paragraph 5, ErgM 53 M letzter Absatz referierte zahlreiche hg. Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008160029.X02Im RIS seit
18.10.2010Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011