Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/16/0014 E 8. September 2010 RS 1Stammrechtssatz
Nach ständiger hg. Judikatur sind alle Aufwendungen eines vertraglich an ein bestimmtes Objekt gebundenen Käufers Teil der grunderwerbsteuerrechtlich relevanten Gegenleistung und damit Bemessungsgrundlage der Steuer (vgl. dazu insbesondere die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 3. Teil GrEStG 1987 unter Rz 88 Abs. 1 zu § 5 referierte hg. Rechtsprechung).Nach ständiger hg. Judikatur sind alle Aufwendungen eines vertraglich an ein bestimmtes Objekt gebundenen Käufers Teil der grunderwerbsteuerrechtlich relevanten Gegenleistung und damit Bemessungsgrundlage der Steuer vergleiche dazu insbesondere die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band römisch zwei, 3. Teil GrEStG 1987 unter Rz 88 Absatz eins, zu Paragraph 5, referierte hg. Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008160029.X01Im RIS seit
18.10.2010Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011