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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
ASVG §293;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2009/22/0209 E 24. April 2012Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/22/0401 E 18. März 2010 RS 1 (hier: ohne die ersten beiden Sätze)Stammrechtssatz
Die Fremde hat in ihrem Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung als Zusammenführenden ihren Stiefvater namhaft gemacht und dieser hatte nach § 47 Abs. 3 letzter Satz NAG 2005 eine Haftungserklärung abzugeben. Die Behörde durfte jedoch das Einkommen der Mutter der Fremden, die ebenfalls eine Verpflichtungserklärung abgegeben und wiederholt die Höhe ihres Einkommens nachgewiesen hat, nicht unberücksichtigt lassen. Die Existenz des Zusammenführenden ist nämlich auch dann gesichert, wenn einem im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepaar der so genannte "Haushaltsrichtsatz" zur Verfügung steht und das restliche Haushaltseinkommen zur Unterhaltsleistung an den Nachziehenden verwendet wird (Hinweis E vom 18. März 2010, 2008/22/0637). Angesichts der auch von der Mutter vorgelegten Verpflichtungserklärung gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass kein Konsens zwischen den Eltern der Fremden bestehen könnte, mit dem den "Haushaltsrichtsatz" übersteigenden Einkommen diese zu unterstützen.Die Fremde hat in ihrem Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung als Zusammenführenden ihren Stiefvater namhaft gemacht und dieser hatte nach Paragraph 47, Absatz 3, letzter Satz NAG 2005 eine Haftungserklärung abzugeben. Die Behörde durfte jedoch das Einkommen der Mutter der Fremden, die ebenfalls eine Verpflichtungserklärung abgegeben und wiederholt die Höhe ihres Einkommens nachgewiesen hat, nicht unberücksichtigt lassen. Die Existenz des Zusammenführenden ist nämlich auch dann gesichert, wenn einem im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepaar der so genannte "Haushaltsrichtsatz" zur Verfügung steht und das restliche Haushaltseinkommen zur Unterhaltsleistung an den Nachziehenden verwendet wird (Hinweis E vom 18. März 2010, 2008/22/0637). Angesichts der auch von der Mutter vorgelegten Verpflichtungserklärung gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass kein Konsens zwischen den Eltern der Fremden bestehen könnte, mit dem den "Haushaltsrichtsatz" übersteigenden Einkommen diese zu unterstützen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008220470.X01Im RIS seit
07.10.2010Zuletzt aktualisiert am
05.07.2012