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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §60 Abs2;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof kann aus dem Titel der Verletzung der Entscheidungspflicht nur dann angerufen werden, wenn eine Behörde mit einer gegenüber der Partei zu erlassenden Sachentscheidung in Verzug geblieben ist. Ein tatsächliches Verhalten - etwa die Ausstellung einer öffentlichen Urkunde, wie dies ein Dienstausweis im Sinn des § 60 Abs. 2 BDG 1979 darstellt - könnte vom Verwaltungsgerichtshof in Stattgebung der Säumnisbeschwerde nicht anstelle der belangten Behörde gesetzt werden. Das Verlangen nach Setzung eines tatsächlichen Vorganges für sich genommen löst keine Verpflichtung der Behörde zur Erlassung einer Sachentscheidung aus (Hinweis B vom 10. März 2009, 2008/12/0022). Dem Gesetz, namentlich § 60 BDG 1979, ist nicht zu entnehmen, dass einem Dienstausweis der Charakter eines Feststellungsbescheides zukommt.Der Verwaltungsgerichtshof kann aus dem Titel der Verletzung der Entscheidungspflicht nur dann angerufen werden, wenn eine Behörde mit einer gegenüber der Partei zu erlassenden Sachentscheidung in Verzug geblieben ist. Ein tatsächliches Verhalten - etwa die Ausstellung einer öffentlichen Urkunde, wie dies ein Dienstausweis im Sinn des Paragraph 60, Absatz 2, BDG 1979 darstellt - könnte vom Verwaltungsgerichtshof in Stattgebung der Säumnisbeschwerde nicht anstelle der belangten Behörde gesetzt werden. Das Verlangen nach Setzung eines tatsächlichen Vorganges für sich genommen löst keine Verpflichtung der Behörde zur Erlassung einer Sachentscheidung aus (Hinweis B vom 10. März 2009, 2008/12/0022). Dem Gesetz, namentlich Paragraph 60, BDG 1979, ist nicht zu entnehmen, dass einem Dienstausweis der Charakter eines Feststellungsbescheides zukommt.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010120070.X01Im RIS seit
30.12.2010Zuletzt aktualisiert am
31.12.2010