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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1984 §12 Abs1;Rechtssatz
Wurde der Landeslehrer mittlerweile rechtskräftig in den Ruhestand versetzt, besteht kein rechtliches Interesse mehr an einer Entscheidung darüber, ob er durch den beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Versetzungsbescheid in Rechten verletzt wurde (Hinweis B vom 20. Dezember 2004, 2001/12/0271).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010120066.X01Im RIS seit
30.12.2010Zuletzt aktualisiert am
31.12.2010