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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z3;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass Äußerungen des Vorsitzenden über das Verhalten des Vertreters der Bfin - mögen sie auch übertrieben scheinen - im Hinblick auf das Erfordernis einer effizienten Verfahrensführung nicht geeignet sind, die volle Unbefangenheit des Vorsitzenden iSd § 7 AVG in Zweifel zu ziehen.Ausführungen dazu, dass Äußerungen des Vorsitzenden über das Verhalten des Vertreters der Bfin - mögen sie auch übertrieben scheinen - im Hinblick auf das Erfordernis einer effizienten Verfahrensführung nicht geeignet sind, die volle Unbefangenheit des Vorsitzenden iSd Paragraph 7, AVG in Zweifel zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010090158.X03Im RIS seit
21.10.2010Zuletzt aktualisiert am
23.12.2010