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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1;Rechtssatz
Die Behörde ist an die fristgerecht geltend gemachten Wiederaufnahmegründe gebunden und darf nicht darüber hinausgehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010090073.X01Im RIS seit
24.10.2010Zuletzt aktualisiert am
23.12.2010