Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2010/09/0060 E 16. September 2010Rechtssatz
Eine Einweisung im Detail, die weit über die notwendige Koordination auf einer größeren Baustelle zwischen mehreren Werkleistern (etwa in Form einer "Baubesprechung") hinausgeht, ist bei der Erfüllung eines Werkvertrages nicht Aufgabe des Werkbestellers, sondern des Werkleisters. Die hiezu notwendigen Informationen müssen dem Werkleister bereits im Vorhinein zur Verfügung stehen, ansonsten gar kein abgrenzbares Werk vorläge.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010090059.X01Im RIS seit
15.10.2010Zuletzt aktualisiert am
23.12.2010