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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §29 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zum Vorliegen der Verletzung der Dienstpflichten gemäß § 29 Abs. 1 und 2 LDG 1984, da Auffassungsunterschiede zwischen den Schülern und den Leitern zweier benachbarter Schulen über die Einhaltung und effektive Überwachung eines angenommenen Rauchverbotes nicht durch bewusste und gezielte Provokationen auszutragen sind. Eine solche Verhaltensweise zu unterstützen lässt sich für einen Schulleiter mit der Verpflichtung zur gewissenhaften Besorgung der Aufgaben eines Schulleiters nicht vereinbaren, dem in dieser Funktion eine wesentliche Vorbildfunktion nicht nur für Schüler sondern auch für die Lehrer seiner Schule zukommt. Eine solche Verhaltensweise ist auch durchaus geeignet, das in § 29 Abs. 2 LDG 1984 geschützte Vertrauen zu beeinträchtigen.Ausführungen zum Vorliegen der Verletzung der Dienstpflichten gemäß Paragraph 29, Absatz eins und 2 LDG 1984, da Auffassungsunterschiede zwischen den Schülern und den Leitern zweier benachbarter Schulen über die Einhaltung und effektive Überwachung eines angenommenen Rauchverbotes nicht durch bewusste und gezielte Provokationen auszutragen sind. Eine solche Verhaltensweise zu unterstützen lässt sich für einen Schulleiter mit der Verpflichtung zur gewissenhaften Besorgung der Aufgaben eines Schulleiters nicht vereinbaren, dem in dieser Funktion eine wesentliche Vorbildfunktion nicht nur für Schüler sondern auch für die Lehrer seiner Schule zukommt. Eine solche Verhaltensweise ist auch durchaus geeignet, das in Paragraph 29, Absatz 2, LDG 1984 geschützte Vertrauen zu beeinträchtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007090178.X01Im RIS seit
24.10.2010Zuletzt aktualisiert am
23.12.2010