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E000 EU- Recht allgemeinNorm
12005S/TXT Beitrittsvertrag Europäische Union;Rechtssatz
Durch § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG in der Stammfassung sollte im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht den Familienangehörigen das Recht auf Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt nur in jenem Staat eingeräumt werden, in dem der Wanderarbeitnehmer beschäftigt ist oder zumindest gewesen ist. Dies gilt ebenso für § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG idF BGBl Nr. 126/2002 und § 32a Abs. 1 AuslBG idF BGBl. I Nr. 28/2004 (ausführliche Begründung mit zahlreichen Hinweisen auf Materialien, sowie Rechtsvorschriften des Unionsrechts und Rechtsprechung des EuGH im Erkenntnis).Durch Paragraph eins, Absatz 2, Litera l, AuslBG in der Stammfassung sollte im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht den Familienangehörigen das Recht auf Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt nur in jenem Staat eingeräumt werden, in dem der Wanderarbeitnehmer beschäftigt ist oder zumindest gewesen ist. Dies gilt ebenso für Paragraph eins, Absatz 2, Litera l, AuslBG in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 2002, und Paragraph 32 a, Absatz eins, AuslBG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2004, (ausführliche Begründung mit zahlreichen Hinweisen auf Materialien, sowie Rechtsvorschriften des Unionsrechts und Rechtsprechung des EuGH im Erkenntnis).
Gerichtsentscheidung
EuGH 61983J0267 Aissatou Diatta VORABSchlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007090111.X03Im RIS seit
08.11.2010Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011