RS Vwgh 2010/9/17 2010/04/0096

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Veröffentlicht am 17.09.2010
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das Fehlen der Verwendung der "verba legalia" vermag an einer hinreichenden Konkretisierung der Tat nach § 44a VStG nichts zu ändern (Hinweis E vom 20. September 2000, 2000/03/0225)Das Fehlen der Verwendung der "verba legalia" vermag an einer hinreichenden Konkretisierung der Tat nach Paragraph 44 a, VStG nichts zu ändern (Hinweis E vom 20. September 2000, 2000/03/0225)

Schlagworte

Mängel im Spruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2010040096.X02

Im RIS seit

24.10.2010

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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