RS Vwgh 2010/9/17 2009/04/0289

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Veröffentlicht am 17.09.2010
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Die Ansicht, ein Bieter, dessen Angebotspreis (oder wesentliche Teile davon) - aus welchen Gründen auch immer - nicht verlesen worden sei, sei mangels vergaberechtlicher Existenz seines Angebots keinesfalls zur Einbringung eines Nachprüfungsantrages berechtigt, wird vom Verwaltungsgerichtshof nicht geteilt, würde bei ihrer Zugrundelegung doch den Bietern der Rechtsschutz gegen die vom Auftraggeber (aus welchen Gründen auch immer) unterlassene Verlesung genommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009040289.X01

Im RIS seit

24.10.2010

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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