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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §118 Abs5;Rechtssatz
Die Ansicht, ein Bieter, dessen Angebotspreis (oder wesentliche Teile davon) - aus welchen Gründen auch immer - nicht verlesen worden sei, sei mangels vergaberechtlicher Existenz seines Angebots keinesfalls zur Einbringung eines Nachprüfungsantrages berechtigt, wird vom Verwaltungsgerichtshof nicht geteilt, würde bei ihrer Zugrundelegung doch den Bietern der Rechtsschutz gegen die vom Auftraggeber (aus welchen Gründen auch immer) unterlassene Verlesung genommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009040289.X01Im RIS seit
24.10.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015