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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §13 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/04/0196 E 23. Mai 2007 RS 4Stammrechtssatz
Insoweit sich der Beschwerdeführer inhaltlich gegen die im Ausland erfolgte Verurteilung wendet, ist ihm entgegen zu halten, dass diese rechtskräftig ist und es nach § 13 Abs. 1 Z 1 lit. b GewO 1994 tatbestandsmäßig alleine auf die rechtskräftig erfolgte Verurteilung und das dabei im Einzelfall vom Gericht verhängte Strafausmaß ankommt (vgl. die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Gewerbeordnung2 (2003), 199, Rz. 5 wiedergegebene hg. Rechtsprechung).Insoweit sich der Beschwerdeführer inhaltlich gegen die im Ausland erfolgte Verurteilung wendet, ist ihm entgegen zu halten, dass diese rechtskräftig ist und es nach Paragraph 13, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, GewO 1994 tatbestandsmäßig alleine auf die rechtskräftig erfolgte Verurteilung und das dabei im Einzelfall vom Gericht verhängte Strafausmaß ankommt vergleiche die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Gewerbeordnung2 (2003), 199, Rz. 5 wiedergegebene hg. Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009040259.X01Im RIS seit
18.10.2010Zuletzt aktualisiert am
05.11.2010