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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11;Rechtssatz
In rechtlicher Hinsicht entspricht die Auffassung, eine Rechnung müsse, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, die entsprechenden Rechnungsinhalte aufweisen, der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. hiezu zuletzt das hg. Erkenntnis vom 29. Juli 2010, 2010/15/0072).In rechtlicher Hinsicht entspricht die Auffassung, eine Rechnung müsse, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, die entsprechenden Rechnungsinhalte aufweisen, der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vergleiche hiezu zuletzt das hg. Erkenntnis vom 29. Juli 2010, 2010/15/0072).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010150110.X03Im RIS seit
21.10.2010Zuletzt aktualisiert am
08.04.2011