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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Rechtssatz
Der Tatbestand der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 BAO nimmt nicht auf das Vorliegen bzw. den Umfang eines Prüfungsauftrages Bezug.Der Tatbestand der Wiederaufnahme des Verfahrens nach Paragraph 303, BAO nimmt nicht auf das Vorliegen bzw. den Umfang eines Prüfungsauftrages Bezug.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010150110.X01Im RIS seit
21.10.2010Zuletzt aktualisiert am
08.04.2011