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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVG §166 Z2;Rechtssatz
Der Antrag, eine bestimmte Einrichtung ohne Bewachung besuchen zu dürfen, ist ein Antrag auf Unterbrechung iSd § 99 StVG.Der Antrag, eine bestimmte Einrichtung ohne Bewachung besuchen zu dürfen, ist ein Antrag auf Unterbrechung iSd Paragraph 99, StVG.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010060080.X01Im RIS seit
18.10.2010Zuletzt aktualisiert am
11.11.2010