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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §29 Z4;Rechtssatz
Funktionsgebühren gemäß § 29 Z 4 EStG 1988 stellen, wenn sie das Ausmaß tatsächlicher Auslagenersätze übersteigen, begünstigungsschädliche Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit iSd § 37 Abs. 5 EStG 1988 dar, weil sie für die aktive Ausübung eines Amtes oder Mandates gewährt werden (vgl. Doralt/Kohlbacher, Besteuerung der Betriebsveräußerung (1998), 204; Wiesner, Gewinne und Verluste im Lichte des Strukturanpassungsgesetzes 1996, RdW 1996, 242 sowie Doralt, EStG10, § 37 Tz. 65 und Herzog, RdW 1995, 285).Funktionsgebühren gemäß Paragraph 29, Ziffer 4, EStG 1988 stellen, wenn sie das Ausmaß tatsächlicher Auslagenersätze übersteigen, begünstigungsschädliche Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit iSd Paragraph 37, Absatz 5, EStG 1988 dar, weil sie für die aktive Ausübung eines Amtes oder Mandates gewährt werden vergleiche Doralt/Kohlbacher, Besteuerung der Betriebsveräußerung (1998), 204; Wiesner, Gewinne und Verluste im Lichte des Strukturanpassungsgesetzes 1996, RdW 1996, 242 sowie Doralt, EStG10, Paragraph 37, Tz. 65 und Herzog, RdW 1995, 285).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006150358.X05Im RIS seit
28.10.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015