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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;Rechtssatz
Von einer Erwerbstätigkeit im Sinn des § 37 Abs. 5 EStG 1988 kann dann nicht gesprochen werden, wenn der Steuerpflichtige einen Betrieb im Erbweg erwirbt und er diesen sodann in der Art einer Abwicklung in einem den Umständen nach kurzen Zeitraum einstellt (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. März 2010, 2008/15/0094).Von einer Erwerbstätigkeit im Sinn des Paragraph 37, Absatz 5, EStG 1988 kann dann nicht gesprochen werden, wenn der Steuerpflichtige einen Betrieb im Erbweg erwirbt und er diesen sodann in der Art einer Abwicklung in einem den Umständen nach kurzen Zeitraum einstellt vergleiche das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. März 2010, 2008/15/0094).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006150358.X03Im RIS seit
28.10.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015