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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §4;Rechtssatz
Ein Käufer kann - auch bei beiderseitigen Handelsgeschäften - im Zweifel davon ausgehen, dass es sich bei dem mit ihm vereinbarten Preis um den Bruttopreis handelt (vgl. Ruppe, UStG3, § 4 Tz 20, mwN).Ein Käufer kann - auch bei beiderseitigen Handelsgeschäften - im Zweifel davon ausgehen, dass es sich bei dem mit ihm vereinbarten Preis um den Bruttopreis handelt vergleiche Ruppe, UStG3, Paragraph 4, Tz 20, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006150234.X02Im RIS seit
21.10.2010Zuletzt aktualisiert am
24.10.2011