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L82000 BauordnungNorm
AVG §13 Abs8;Rechtssatz
Projektsänderungen bzw. Projektsmodifikationen sind auch im Berufungsverfahren zulässig, solange das Projekt dadurch kein anderes wird. Die Berechtigung des Antragstellers, das Projekt - solange es dadurch kein anderes wird - abzuändern, besteht auch ohne behördliche Aufforderung (Hinweis E vom 25. März 2010, 2007/05/0025).
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009050316.X05Im RIS seit
24.10.2010Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017